WEEE Regelungen

Gesetzliche Hinweise zu Elektrogeräten, Batterien und Leuchtmitteln
Elektro- und Elektronikgeräte (WEEE)
Elektro- und Elektronikgeräte dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden.
Produkte, die unter das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) fallen, sind mit dem Symbol der durchgestrichenen Mülltonne gekennzeichnet.
Bitte geben Sie ausgediente Geräte bei einer kommunalen Sammelstelle oder einem Wertstoffhof ab. So können wertvolle Rohstoffe recycelt und Umweltbelastungen vermieden werden.
Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer örtlichen Abfallberatung oder Ihrem kommunalen Entsorgungsunternehmen.
Hinweise zur Rückgabe von Batterien und Akkus (BattDG)
Soweit unsere Produkte Batterien oder Akkus enthalten oder mit diesen betrieben werden, dürfen diese nicht über den Hausmüll entsorgt werden.
Nach dem Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG) sind Endverbraucher verpflichtet, gebrauchte Batterien und Akkus einer geeigneten Sammelstelle oder dem Handel zur Rücknahme zuzuführen.
Die Rückgabe ist selbstverständlich kostenfrei.
Schadstoffhaltige Batterien sind mit dem Symbol der durchgestrichenen Mülltonne gekennzeichnet. Zusätzlich können folgende chemische Bezeichnungen auf der Batterie angegeben sein:
- Cd = Cadmium
- Pb = Blei
- Hg = Quecksilber
Hinweise zu Speziallampen
Einige Speziallampen sind ausschließlich für technische, dekorative oder gewerbliche Anwendungen vorgesehen und eignen sich nicht zur allgemeinen Raumbeleuchtung im Haushalt.
Bitte beachten Sie hierzu die Hinweise in der jeweiligen Produktbeschreibung sowie auf der Produktverpackung.
Umweltgerechte Entsorgung von Leuchtmitteln
Je nach Leuchtmittel gelten unterschiedliche Entsorgungsvorschriften.
Über den Hausmüll entsorgbar
- Glühlampen
- Halogenlampen
Nicht über den Hausmüll entsorgbar
Die folgenden Leuchtmittel und Lichtquellen müssen getrennt gesammelt und bei einer kommunalen Sammelstelle oder einem Wertstoffhof abgegeben werden:
- LED-Leuchtmittel
- LED-Lampen
- Energiesparlampen
- Leuchtstofflampen
- Kompaktleuchtstofflampen
- Hochdruck-Entladungslampen
Diese Produkte enthalten wertvolle Rohstoffe und können Stoffe enthalten, die fachgerecht recycelt oder entsorgt werden müssen.
Verhalten bei beschädigten Energiesparlampen
Sollte eine Energiesparlampe beschädigt werden oder zerbrechen, beachten Sie bitte folgende Hinweise:
- Lüften Sie den Raum mindestens 15 Minuten gründlich.
- Verlassen Sie den Raum während dieser Zeit möglichst.
- Trennen Sie bei einer in einer Leuchte zerbrochenen Lampe zunächst die Stromversorgung der Leuchte.
- Nehmen Sie die Bruchstücke vorsichtig auf und entsorgen Sie diese entsprechend den örtlichen Entsorgungsvorschriften.

